Zugmaschinenversicherung gewerblicher Güterverkehr

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Zugmaschinenversicherung gewerblicher Güterverkehr einfach zu vergleichen

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Die Zugmaschinenversicherung gewerblicher Güterverkehr Haftpflicht und die Kasko

Zugmaschinenversicherung gewerblicher GüterverkehrDie Kaskoversicherung ist eine zusätzliche Versicherung im Bereich der Zugmaschinenversicherung gewerblicher Güterverkehr und wird in 2 Bereiche unterteilt. Bei einer solchen Kfz-Teilkaskoversicherung handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die Abwicklung von Schäden am eigenen Fahrzeug übernimmt. Sehr wohl betrifft dies nur bestimmte Schadensfälle, die man zusätzlich vorab vereinbaren kann. Dazu können zum Beispiel Schäden aus Diebstahl, Brand, Sturm, Überschwemmung oder Hagel gehören. Auch Unfälle mit Haarwild werden oft in den Leistungsbereich der Kfz-Teilkasko mit aufgenommen.
Bei der KFZ-Vollkasko hingegen handelt es sich um eine noch umfangreichere Fahrzeugversicherung. Sie deckt zusätzlich zu den Verantwortungsbereichen der Kfz-Teilkasko auch noch sonstige Schäden ab. In diesem Fall geht es in erster Linie auch um Schäden, die der Versicherte selbst verursacht hat. Auch Vandalismus würde in den Verantwortungsbereich einer Vollkasko fallen.

Die gesetzliche vorgeschriebene Haftpflichtversicherung – ein Muss

Wer sein Fahrzeug trotz gesetzlichen Bestimmungen ohne eine KFZ Haftpflicht fährt und einen Schaden verschuldet, haftet mit seinem gesamten Besitzstand. Das gleiche gilt für alle verursachten Schäden und damit auch für Personenschäden. U. a. muss man natürlicherweise auch mit einer Strafe für die fehlende KFZ Haftpflicht rechnen. Im schlechtesten Falle kann das zu einer empfindlichen Geldstrafe führen zudem die eigene finanzielle Existenz ruinieren. Eine Haftpflichtversicherung abzuschließen ist also keinesfalls zu verabsäumen.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann außerdem zur gesetzlichen Haftpflichtversicherung auch noch eine Teil- und Vollkaskoversicherung abschließen. Ob sich eine Teil- und/oder KFZ-Vollkasko für Ihr Gefährt auszahlt oder nicht hängt von mehreren Faktoren ab. Im Grunde sollten diese Fahrzeugversicherungen jedoch nur bei sehr neuwertigen oder sehr teuren Kraftfahrzeugen abgeschlossen werden. Auf diese Weise kann sich der Abschluss einer Vollkasko beispielsweise in manchen Fällen wirklich rechnen. Wenn es bspw. zu einem Diebstahl kommt, wird der Neuwert des Vehikel oder der Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadens ersetzt. (sofern nicht älter als 18 Monate)