Individuelle Berechnung der LKW-Versicherung über 3,5 Tonnen im Werkverkehr mit dem Tarifrechner
LKW-Versicherung über 3,5 Tonnen im Werkverkehr einfach zu vergleichen
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LKW-Versicherung über 3,5 Tonnen im Werkverkehr
Haftpflichtversicherung- und Kaskoversicherung
Eine Autoversicherung unterscheidet u. a. nach Kfz-Typklassen. Im Zusammenhang mit einer LKW-Versicherung über 3,5 Tonnen im Werkverkehr errechnet man die Versicherungsprämie nach der Nutzlast. Die Lastkraftwagenversicherungen unterscheiden zwischen Werksverkehr und Güterverkehr. Abhängig von dieser Beziehung ermittelt man die WKZ auch Wagniskennziffer genannt. Beim Werksverkehr befördert ein solcher LKW Waren für innerbetriebliche Zwecke. Transportunternehmen befördern Güter für Andere. Dies versteht man unter Gewerblicher Gütertransport. Vom gewerblichen Güterverkehr grenzt man wiederum den simplen Transporter mit einer Höchstnutzlast bis 1,2 Tonnen ab.
Zudem wird zwischen Lastzug im Nahverkehr und einem Lastkraftwagen im Fernverkehr unterschieden. Unter dem Begriff Nahverkehr verstehen die meisten versichernden Gesellschaften einen Gültigkeitsbereich von 50 km rund um den Firmensitz. Andere Versicherungen akzeptieren hingegen eine gelegentliche Nutzung des Lastzuges auch im Fernverkehr.
Die LKW-Teilkaskoversicherung zahlt bei:
- Brandschäden
- Diebstahl
Eine Vollkasko-Versicherung bezieht sich zusätzlich auf Unfallschäden am eigenen Laster, ebenso wenn der Fahrer eine Unfallschuld an einem Unfall trägt.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann ferner zur gesetzlichen LKW Haftpflichtversicherung auch noch eine Teil- und/oder KFZ-Vollkasko abschließen. Ob sich eine Teil- oder KFZ-Vollkasko für Ihr Kraftfahrzeug auszahlt oder nicht hängt von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich sollten diese Zusatzversicherungen jedoch nur bei neuwertigen oder sehr teuren Fahrzeugen abgeschlossen werden. So kann sich der Abschluss einer LKW-Versicherung über 3,5 Tonnen im Werkverkehr Vollkasko zum Beispiel in manchen Fällen wirklich rechnen. Wenn es sich bspw. zu einem selbstverursachten Unfall oder einem Diebstahl kommt; wird der Neuwert des Vehikel (sofern nicht älter als 18 Monate) oder der Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadens ersetzt.