LKW-Versicherungen

Ebenfalls wie beim Personenkraftwagen gibt es darüber hinaus für Lastkraftwagen die LKW-Versicherungen. Darüber hinaus kann der Versicherungsnehmer dazu noch eine Teil- oder eine Vollkaskoversicherung für den LKW abschließen. Hier hat man die Wahl zwischen einer Selbstbeteiligung in bestimmter Höhe oder einem Vertrag ohne finanziellen Selbstbeteiligung. Die LKW-Kaskoversicherungen für den Lieferwagen sichert Schaden an dem kostenintensiven Kraftfahrzeug ab. Des Weiteren können Unternehmer die Insassenversicherung, die unterschiedliche Fahrzeugführer schützt abschließen.

LKW-Versicherungen sind die Haftpflicht- und die Kaskoversicherungen

Die Kraftfahrzeugversicherung unterscheidet auch nach Typklassen. Innerhalb einer solchen LKW-Haftpflichtversicherung errechnet man die Beitragszahlung nach der PS-Stärke. LKW-Versicherungen trennen zwischen Werk- und Güterverkehr. In Abhängigkeit von dieser Zuordnung ermittelt man eine Wagniskennziffer auch WKZ genannt. Bei einem Werksverkehr transportiert ein solcher Lastwagen dazu Waren für innerbetriebliche Zwecke. Speditionsunternehmen befördern Güter für Andere. Dies versteht man unter Gütertransport. Vom Gewerblicher Gütertransport grenzt man noch einmal den simplen Lieferwagen mit einer Zulässigen Nutzlast bis 1,2 Tonnen ab.

Außerdem wird bei LKW-Versicherungen zwischen Transporter im Nahverkehr und einem Lastkraftwagen im Fernverkehr unterschieden. Unter dem Nahverkehr verstehen die Versicherungsgesellschaften einen Umkreis von 50 km rund um den Firmensitz. Andere Versicherer akzeptieren andererseits eine gelegentliche Verwendung des Laster auch im Fernverkehr.

Die LKW-Teilkasko bezahlt bei:

  • Diebstahl
  • Glasbruch
  • Wildschäden

Die Vollkasko bezieht sich auf Schadensfälle am eigenen Lastkraftwagen, ebenso wenn der Fahrzeugführer eine Schuld am Schaden hat.