Sattelschlepperversicherung gewerblicher Güterverkehr

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Die Sattelschlepperversicherung gewerblicher Güterverkehr Haftpflicht und die Kasko

Sattelschlepperversicherung gewerblicher GüterverkehrDie KFZ-Kasko ist eine zusätzliche Versicherung im Bereich der Sattelschlepperversicherung gewerblicher Güterverkehr und wird in zwei Bereiche unterteilt. Bei einer solchen Teilkasko handelt es sich um eine zusätzliche Versicherung, die Abwicklung von Schäden am eigenen Kraftfahrzeug übernimmt. Sehr wohl betrifft dies nur bestimmte Schadensfälle, die jeder dazu vorab individuell vereinbaren kann. Dazu können etwa Schäden aus Diebstahl, Sturm , Hagel, Überschwemmung oder Brand gehören. Auch Unfälle mit Haarwild werden oft in den Leistungsbereich der Kfz-Teilkasko-Versicherung mit aufgenommen.
Bei der KFZ-Vollkasko hingegen handelt es sich um eine noch umfangreichere Versicherung. Sie deckt zusätzlich zu den Verantwortungsbereichen der Teilkasko auch noch sonstige Schäden ab. In diesem Fall geht es in erster Linie auch um Schäden, die der Versicherte selbst verursacht hat. Auch Vandalismus würde in den Verantwortungsbereich einer KFZ-Vollkasko fallen.

Die gesetzliche Haftpflichtversicherung – ein Muss

Wer sein Gefährt trotz gesetzlichen Vorgaben ohne eine Haftpflicht fährt und einen Schaden verschuldet, haftet mit seinem gesamten Besitzstand. Das gilt für alle verschuldeten Schäden und damit auch für Personenschäden. Unter anderem muss man in der Tat auch mit einer Bestrafung für die nicht vorhandene Haftpflicht für Fahrzeuge rechnen. Im schlechtesten Falle kann das zu einer empfindlichen Geldstrafe führen u. a. die eigene finanzielle Existenz ruinieren. Eine Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge abzuschließen ist also keinesfalls zu verabsäumen.

Wer ganz sicher gehen möchte, kann auch zur gesetzlichen Haftpflicht auch noch eine Teil- und Vollkasko-Versicherung abschließen. Ob sich eine Teil- oder Kfz-Vollkaskoversicherung für Ihr Kraftfahrzeug auszahlt oder nicht hängt von mehreren Faktoren ab. In der Regel sollten diese Kaskoversicherungen jedoch nur bei neuwertigen oder sehr teuren Fahrzeugen abgeschlossen werden. So kann sich der Abschluss einer Lkw-Versicherung Vollkasko-Versicherung zum Beispiel in manchen Fällen wirklich rechnen. Wenn es zum Beispiel zu einem selbstverschuldeten Unglück kommt, wird der Neu- oder der Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadens ersetzt. (sofern nicht älter als 18 Monate)